Mängelanzeige an den Vermieter – Muster mit grundlegenden Formulierungen und Hinweisen.

 

Diese Seite ist für Mieter konzipiert. Vermieter lesen hier weiter.
Das Video mit den Hinweisen finden Sie am Ende dieses Beitrages (hier).

Mängelanzeige Schimmelpilz – Anzeige des Mangels gegenüber dem Vermieter und Geltendmachung der Ansprüche auf Instandsetzung, Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht, Aufwendungsersatz und Schadensersatz
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Muster Mängelanzeige wegen Schimmelpilz ++

Absender: Bitte hier sämtliche Mieter mit Namen und Anschrift eintragen!

Erna Schimmel und Alfred Wasser
Pilzstr. 16
10623 Schönhausen

Empfänger: Bitte hier sämtliche Vermieter mit Namen und Anschrift eintragen.

Schöner Wohnen in Schönhausen GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Wohnfried
Feuchtwinkel 8
10621 Schönhausen

                                                                      Schönhausen, den 14.09.2014

Mietmängel
Mietverhältnis: Pilzstr. 16
10623 Schönhausen, Vorderhaus, 3. Obergeschoss, links

Sehr geehrter Herr Wohnfried,

in unserer Wohnung ist es aktuell zur Bildung von Schimmelpilz gekommen. Da wir die Wohnung regelmäßig, mindestens dreimal am Tag für mindestens 5 Minuten durch Öffnen sämtlicher Fenster lüften, regelmäßig sämtliche Räume heizen und auch sonst keine besonderen Feuchtigkeitseintrag in die Wohnung verursachen, vermuten wir als Ursache Baumängel. Für diese Mängel und für ihre Folgen haben Sie als Vermieter einzustehen.

Anforderungen an die Schlüssigkeit des behaupteten Lüftungs- und Heizverhaltens

Wichtig ist, dass Sie das vorstehend behauptete Lüftungs- und Heizverhalten auch später vor Gericht darlegen und beweisen können. Das muss schlüssig sein. Es ist unglaubwürdig, wenn Sie einerseits behaupten, regelmäßig ordentlich zu lüften und anderseits riesige Pflanzenbatterien auf den Fensterbrettern stehen haben. Ich kenne Richter, die gern auch mal eine spontane Ortsbesichtigung vornehmen. Es ist wichtig, dass Zeugen Ihr Lüftungsverhalten bestätigen können. Lüften Sie also auch, wenn Sie Besuch haben.
Der Schimmelpilz ist an folgenden Orten in der Wohnung aufgetreten:

In dem von der Wohnungseingangstür aus gesehen ganz rechten Zimmer (Schlafzimmer) hat sich an folgenden Stellen Schimmelpilz gebildet: Im Bereich der Außenwand unter dem von der Zimmereingangstür gesehen linken Fenster unter dem dortigen Heizkörper und im Bereich der Außenwand zur Küchenwand.

In der Küche der Wohnung hat sich an folgenden Stellen Schimmelpilz gebildet: Im Bereich rechts neben dem Fenster zur Schlafzimmerwand und in den Fensterecken.

Wie beschreibe ich den Schimmelpilzbefall?

Bitte beschreiben Sie ganz genau, in welchen Zimmern, an welchen Stellen und in welchem Umfang der Schimmelpilzbefall vorliegt? Orientieren Sie sich an dem von Ihnen schon erstellten Schimmel-Set und dabei insbesondere an Ihrer Beschreibung unter Zuhilfenahme des Grundrisses.

Darüber hinaus liegen in der Wohnung folgende Mängel vor:

Sind weitere Mängel neben Schimmelpilz vorhanden?

Fügen Sie gegebenenfalls weitere Mängel ein. Ich rate hierzu, um mit dem Vermieter insgesamt eine Lösung zu finden.

Die Mängel liegen im jetzigen Umfang seit dem 1.9.2014 vor.

Wichtig: Zeitnahe Mitteilung vom Auftreten des Schimmelpilzes

Hier ist Vorsicht geboten! Die verspätete Anzeige eines Mangels kann Schadensersatzansprüche des Vermieters auslösen. Sie sollten daher Mängel immer umgehend und nachweisbar anzeigen.
Sämtliche vorgenannten Umstände stellen nicht unerhebliche Mängel der Mietsache dar. Wir haben Sie daher aufzufordern, die oben im Einzelnen genannten Mängel zu beseitigen. Hierzu setze wir Ihnen eine Frist bis zum

30.9.2014.

Achtung: Immer dem Vermieter eine konkrete, angemessene Frist zur Schimmelbeseitigung setzen!

Die Angemessenheit einer Frist richtet sich nach den konkreten Umständen. Dabei sind die wechselseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen. Der Gegenseite sollte eine ernsthafte Möglichkeit der Mängelbeseitigung eingeräumt werden. Üblicherweise geht man von 2 Wochen als angemessene Frist für eine Reaktion des Vermieters aus. Sie sollten daher die Frist nicht kürzer als zwei Wochen und aber auch nicht länger als 4 Wochen wählen. Wählen Sie eine zu kurze Frist, kann Ihnen schlimmstenfalls passieren, dass eine angemessene Frist in Gang gesetzt worden ist. Eine Frist wird niemals unwirksam, weil sie zu kurz gesetzt wurde. Sie müssen dem Vermieter eine gewisse Frist zur Beseitigung der Mängel, insbesondere des Schimmels einräumen. 14 Tage sollten im Allgemeinen ausreichend sein. Benennen Sie immer ein konkretes Datum. Also schreiben Sie nicht „umgehend“ oder „sofort“, sondern benennen Sie ganz konkret ein Datum in 14 Tagen, wie in unserem Muster. Sollte der Vermieter bis zum Ablauf der Frist untätig bleiben, könnten gegen ihn anschließend anfallende Rechtsanwaltskosten extra als Schadenersatz geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass wir nur eine nachhaltige Beseitigung der Mängel und auch deren Ursache akzeptieren. Es ist nicht damit getan, dass der Schimmel optisch beseitigt wird. Auch die den Schimmelpilz verursachenden Baumängel müssen behoben werden.

Für den Fall, dass die vorgenannte Frist fruchtlos verstreicht, behalten wir uns vor, Instandsetzungs- bzw. Vorschussklage zu erheben.

Alternativ: Für den Fall, dass die vorgenannte Frist fruchtlos verstreicht, werden wir einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung unserer Interessen beauftragen. Die hierdurch entstehenden Kosten haben Sie im Wege des Schadenersatzes ebenfalls zu tragen.

Darüber hinaus ist bis zur umfassenden Mängelbeseitigung die Miete der Wohnung gemindert.

Insgesamt beziffern wir derzeit den Minderungsbetrag mit 30 Prozent, ausgehend von der geschuldeten Gesamtmiete in Höhe von 1000 €. Daneben steht uns ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins gerichtet auf die Instandsetzung der Mietsache in Höhe von weiteren 50 Prozent ausgehend von der geschuldeten Gesamtmiete zu.

Wir fordern Sie auf, hierher innerhalb der oben genannten Frist zu bestätigen, dass die Miete ab sofort bis zur vollständigen Mängelbeseitigung um diese Quote gemindert ist und bis zur Mängelbeseitigung auch das geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht besteht. Anderenfalls müssten wir die überzahlte Miete im Klagewege zurückfordern und die Höhe der Minderung und des Zurückbehaltungsrechtes im Wege einer (Negativen) Feststellungsklage gerichtlich bestimmen lassen.

Ab sofort bis zur vollständigen Mängelbeseitigung stehen sämtliche Mietzahlungen unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Mit freundlichen Grüßen

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Unterschriften von Erna Schimmel und Alfred Wasser

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Die Mängelanzeige im Video erklärt.