Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck für die Stiftung Warentest zum Thema Schimmelpilz und Mietminderung hier und hier zum Thema Ursachen des Schimmelpilzes.
Schimmelpilzinformationen vom Fachanwalt für Mieter. Vermieter lesen hier weiter.
Videos mit zusätzlichen Hinweisen finden Sie am Ende jedes Beitrages. Eine Zusammenstellung aller denkbaren Ansprüche des Mieters im Zusammenhang mit Schimmelpilz finden Sie hier.
Ihre Fragen, Anregungen, Tipps und Hinweise nehmen wir gerne unter Fachanwalt@schimmel-anwalt.de entgegen. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der großen Nachfragen keine kostenlosen Beratungen zu Einzelproblemen anbieten können. Wenn die Fragen von allgemeinem Interesse sind, können Sie diese gerne in die Kommentare stellen. Ansonsten verweisen wir auf unsere Beratungsangebote.
Inhalt: Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen, die Sie für ein Vorgehen als Mieter im Zusammenhang mit einer Schimmelpilzproblematik gegenüber dem Vermieter benötigen, z.B.
- eine zusammenfassende Darstellung aller in Betracht kommenden Ansprüche
- Muster für eine Sicherung der Beweise
- Muster für eine Anzeige des Mangels gegenüber dem Vermieter
- Wichtige Informationen für die Berechnung der Höhe der Mietminderung
- Muster für Kündigungen wegen Schimmelpilz, bzw. Gesundheitsgefährdung
- Muster für eine Klage auf Instandsetzung, Feststellung der Mietminderung, Rückzahlung überzahlter Miete, Schadensersatz und Aufwendungsersatz
Wir haben auch verschiedene Angebote für Sie, unter anderem für eine telefonische Beratung, ein juristisches Kurzgutachten, ein umfassendes Gutachten und eine Vertretung gegenüber dem Vermieter (außergerichtlich und gerichtlich), jeweils durch unsere Spezialisten (Angebote hier).
Autoren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwältin Anja Härtel
Schimmelpilze- Tipps und Muster für Mieter vom Fachanwalt
Autor: Ich bin Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin und deutschlandweit tätig. Seit 1996 vertrete ich Mieter und Vermieter, auch im Zusammenhang mit dem Auftreten von Schimmel und dem entsprechenden Vorgehen dagegen. Ich halte Vorträge zum Thema, u.a. regelmäßig auf der Schimmelpilzkonferenz, veröffentliche Artikel und stehe im Austausch mit Sachverständigen und Fachleuten. Motivation: Immer wieder beobachte ich gravierende Fehler beim Umgang mit der Materie, die sich einfach vermeiden lassen. Das hat mich zu dieser Seite inspiriert. Anspruch: (wie immer) eine einfache und praxisnahe Darstellung, konzentriert auf die wesentlichen Punkte.
Autorin: Ich bin Anja Mühlan, Rechtsanwältin und Absolventin des Fachanwaltslehrgangs für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 2011/2012 und in Berlin sowie deutschlandweit tätig. Seit 2011 vertrete ich auch sowohl Mieter und Vermieter außergerichtlich und/oder vor Gericht, die im Zusammenhang mit dem Auftreten von Schimmelpilz über Rechte und Pflichten streiten. Motivation: Eine gute Informationsgrundlage bei Mandanten ist in jedem Verfahrensstadium äußerst hilfreich. Mir macht es Spaß, mit aufgeklärten Mandanten gemeinsam Handlungsmöglichkeiten auszuloten und Prozessstrategien auszutüfteln. Anspruch: Den Mandanten dort abholen, wo er steht.
Unsere Autoren bieten Ihnen auch Vorträge zu nahezu allen rechtlichen Fragen rund um Schimmelpilz (Angebote hier).
Grenzen, Gefahren und Zielgruppe
Gefahren: Der Inhalt der folgenden Seiten könnte suggerieren, auch der durch die Lektüre fortgebildete Laie schwämme einigermaßen sicher in dieser überschaubaren Bucht des Rechts. Vor dieser Annahme warne ich eindringlich. Wer allein mit Anleitungen aus dem Internet seine elektrischen Leitungen verlegt, hat bestimmt schon mal einen Schlag bekommen. So kann es auch hier passieren. Einziger Vorteil: Anders als Strom, kann das Recht in Deutschland nicht töten. Ein ärgerlicher und kostspieliger Untergang vor Gericht ist aber jederzeit möglich; außerdem der möglicherweise unnötige Verlust der Wohnung.
Zielgruppe: Diese Seite ist ausdrücklich für Mieter konzipiert. Vermieter lesen hier weiter. Auch Mieter sollten nach dem Studium dieser Seite, die für Vermieter aufbereiteten Informationen lesen. Sie können hier nämlich erkennen, welche Vorgehensweisen ich der anderen Seite, also den Vermietern, empfehle. Entsprechend können Sie derartigen Strategien bei Ihren eigenen Überlegungen besser begegnen.
++ Die Informationen auf diesen Seiten können und wollen den Rechtsanwalt nicht ersetzen ++ Wir geben Ihnen einen Überblick über Ihre rechtliche Position und zeigen praxiserprobte Handlungsmöglichkeiten auf ++ Wir arbeiten an Professionalität und Aktualität ++ Wir übernehmen keine Haftung ++
Warum ist schnelles Handeln bei Schimmelpilz notwendig?
Wann ist das Risiko für Schimmelpilz in der Mietwohnung besonders hoch und wie beugt man vor?
1. Risikogruppe für Schimmelpilz: Altbau nach (teilweiser) Modernisierung
In der Regel ist ein vollständig geändertes Lüftungsverhalten des Mieters erforderlich, um die Bildung zu verhindern. Wer also in einer Altbauwohnung einzieht, in der solche Arbeiten durchgeführt wurden, muss unbedingt mehrfach täglich alle Fenster gleichmäßig für 5 Minuten öffnen und Durchzug herstellen. Er muss außerdem alle Räume regelmäßig über 20° heizen. Unbedingt sollte zusätzlicher Feuchtigkeitseintrag durch besonders viele Zimmerpflanzen, Aquarien oder Trocknen der Wäsche in den Wohnräumen vermieden werden. Große Bücherregale oder Schränke, die ganz dicht an der Wand stehen, werden ebenfalls die Bildung von Schimmelpilz auf den dahinter liegenden Flächen fördern. Halten Sie, wenn Sie solche Objekte aufstellen, mindestens 10 cm Abstand von der dahinter liegenden Wandfläche.
2. Risikogruppe für Schimmelpilz: Neubau nach Errichtung
Mieter sollten sich so verhalten wie oben unter 1. geschildert. Daneben sollten gerade im ersten Jahr alle Gegenstände in der Wohnung, besonders die sich an, bzw. auf schlecht belüfteten Flächen befinden, regelmäßig auf Feuchtigkeitsschäden hin untersucht werden. Heiz- und Lüftungsverhalten sollte wie oben dargestellt erfolgen.
3. Risikogruppe für Schimmelpilz: Dunkelbad
4. Risikogruppe für Schimmelpilz: Besonderer Feuchtigkeitseintrag bei unzureichendem Heizungs- und Lüftungsverhalten
Alle Jahre wieder im Herbst: Die Schimmelpilzssaison in deutschen Mietwohnungen beginnt. Fachanwalt Alexander Bredereck gibt Tipps für Mieter:
Diese Seite ist für Mieter konzipiert. Vermieter lesen hier weiter.
Das Video mit den Hinweisen finden Sie am Ende dieses Beitrages (hier).
Kündigung – Muster mit grundlegenden Formulierungen und Hinweisen
Achtung: Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Mängeln ist für den Mieter regelmäßig kein günstiges Vorgehen. Es ist zudem äußerst risikobehaftet. Man läuft Gefahr, später noch die Miete für die verbleibende Mietzeit bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist nachzahlen zu müssen. Die Beweislage kann zudem vom Vermieter verändert werden, da dieser wegen des Auszugs Zugriff auf die Wohnung hat.
In jedem Fall müsste hier vorab ein privates Sachverständigengutachten (teuer) eingeholt werden. Wählen
Sie diese Variante auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung.
(Hinweise zum Ausfüllen kursiv formatiert, diese bitte entfernen)
++ Anfang Muster Kündigung wegen Schimmelpilz ++ Anfang Muster Kündigung wegen Schimmelpilz ++
Absender: Bitte hier sämtliche Mieter mit Namen und Anschrift eintragen!
Erna Schimmel und Alfred Wasser
Pilzstr. 16
10623 Schönhausen
Empfänger: Bitte hier sämtliche Vermieter mit Namen und Anschrift eintragen.
Schöner Wohnen in Schönhausen GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Wohnfried
Feuchtwinkel 8
10621 Schönhausen
Schönhausen, den 1.10.2014
Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Mietmängeln
Mietverhältnis: Pilzstr. 16, 10623 Schönhausen, Vorderhaus, 3. Obergeschoss, links
Sehr geehrter Herr Wohnfried,
in unserer Wohnung ist es aktuell zur Bildung von Schimmelpilz gekommen. Wir hatten Ihnen diese Mängel bereits mit Schreiben vom 14.9.2014 zur Anzeige gebracht. Ungeachtet der erfolgten Fristsetzung sind Sie bis heute untätig geblieben.
Vor diesem Hintergrund kündigen wir das Mietverhältnis über die im Betreff näher bezeichnete Wohnung wegen Unterlassung der Mängelbeseitigung und erheblicher Gesundheitsgefährdung durch die in den Mieträumen vorhandenen Schimmelpilze außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich.
Achtung bei Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung wegen Schimmelpilz!
Muss ich als Mieter eine Kündigung wegen Schimmelpilz ausführlich begründen?
Wir fordern Sie auf, die Beendigung des Mietverhältnisses hierher schriftlich zu bestätigen. Für den Eingang Ihrer Bestätigung haben wir uns eine Frist notiert bis zum
14.10.2014.
Warum muss ich dem Vermieter eine Frist setzen? Welche Frist ist hier angemessen?
Für den Fall, dass die vorgenannte Frist fruchtlos verstreicht, werden wir die Beendigung durch eine negative Feststellungsklage gerichtlich klären lassen.
Wir behalten uns ausdrücklich die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vor.
Weitere Ansprüche bei wirksamer fristloser Kündigung
Für den Fall einer wirksamen fristlosen Kündigung haben Sie Anspruch auf Ersatz der Ihnen in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden (Umzugskosten, Mietdifferenz in Bezug auf die höhere Miete einer vergleichsweisen Ersatzwohnung, Ersatz der Maklerkosten usw.).
Mit freundlichen Grüßen
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Erna Schimmel und Alfred Wasser
Namen und Unterschriften (sämtlicher) Mieter
++ Ende Muster Kündigung wegen Schimmelpilz ++ Ende Muster Kündigung wegen Schimmelpilz ++
1. Zustellung gegen Empfangsbestätigung Sie müssen den Zugang des Schreibens beim Empfänger beweisen können. Es ist daher sinnvoll, sich den Wenn die oben vorgeschlagene sichere Variante nicht funktioniert, weil der Empfänger nicht persönlich erreicht werden kann oder die Unterschrift verweigert, gehen Sie bitte wie nachfolgend geschildert vor. 2. Zustellung per Boten So nehmen Sie eine rechtsichere Zustellung der Kündigung per Boten vor: Fertigen Sie von dem (unterschriebenen) Kündigungsschreiben eine Kopie an. Besorgen Sie sich einen Zeugen. Natürlich können Sie auch einen professionellen Botendienst verwenden. Die Gefahr: Ihr Zeuge ist der jeweilige Bote. Unter Umständen arbeitet dieser aber später gar nicht mehr bei dem Botendienst und kann dann als Zeuge in einem Prozess vielleicht nicht zur Verfügung stehen. Falls Sie einen professionellen Botendienst verwenden wollen: Gehen Sie so vor, wie oben bei der Zustellung per Bote geschildert. Achtung: Leider werden Sie an anderer Stelle (nicht von mir) Hinweise auf Zustellungen per Einschreiben (Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein) lesen oder gelesen haben. Solche Methoden sind nicht tauglich, den Zugang des Kündigungsschreibens rechtssicher beweisen zu können. Sie beweisen lediglich, dass Sie einen Briefumschlag versendet haben. Nur durch Zustellung per Empfangsbestätigung vom Empfänger (siehe oben 1.) oder per Boten (siehe oben 2.) kann eine Kündigung rechtsicher zugestellt werden.Wie stellt man eine Kündigung richtig und nachweisbar zu?
Zugang des Schreibens vom Empfänger bzw. den Empfängern auf einer Abschrift der Kündigung per Datum
und Unterschrift bestätigen zu lassen. Nehmen Sie für die Übergabe vorsorglich noch einen Zeugen mit.
Der Zeuge darf nicht Mieter sein. Ansonsten ist es völlig unschädlich, wenn es sich um einen Verwandten
handelt. Besser ist natürlich eine nicht verwandte, dritte Person.
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