Wenn der Mieter keinen trockenen Keller erwarten durfte, bestehen auch keine Schadensersatzansprüche und kein Minderungsrecht wegen Schimmel im Keller

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Ansbach vom 11. August 2014, Az. 1 S 228/14.

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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck für die Stiftung Warentest zum Thema Schimmelpilz und Mietminderung hier und hier zum Thema Ursachen des Schimmelpilzes.

Schimmelpilzinformationen vom Fachanwalt für Mieter. Vermieter lesen hier weiter.

Videos mit zusätzlichen Hinweisen finden Sie am Ende jedes Beitrages. Eine Zusammenstellung aller denkbaren Ansprüche des Mieters im Zusammenhang mit Schimmelpilz finden Sie hier.

Ihre Fragen, Anregungen, Tipps und Hinweise nehmen wir gerne unter Fachanwalt@schimmel-anwalt.de entgegen. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der großen Nachfragen keine kostenlosen Beratungen zu Einzelproblemen anbieten können. Wenn die Fragen von allgemeinem Interesse sind, können Sie diese gerne in die Kommentare stellen. Ansonsten verweisen wir auf unsere Beratungsangebote.

Inhalt: Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen, die Sie für ein Vorgehen als Mieter im Zusammenhang mit einer Schimmelpilzproblematik gegenüber dem Vermieter benötigen, z.B.

Wir haben auch verschiedene Angebote für Sie, unter anderem für eine telefonische Beratung, ein juristisches Kurzgutachten, ein umfassendes Gutachten und eine Vertretung gegenüber dem Vermieter (außergerichtlich und gerichtlich), jeweils durch unsere Spezialisten (Angebote hier).

Autoren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwältin Anja Härtel

Rechtsanwalt und Fachanwalt für MietrechtSchimmelpilze- Tipps und Muster für Mieter vom Fachanwalt

Autor: Ich bin Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin und deutschlandweit tätig. Seit 1996 vertrete ich Mieter und Vermieter, auch im Zusammenhang mit dem Auftreten von Schimmel und dem entsprechenden Vorgehen dagegen. Ich halte Vorträge zum Thema, u.a. regelmäßig auf der Schimmelpilzkonferenz, veröffentliche Artikel und stehe im Austausch mit Sachverständigen und Fachleuten. Motivation: Immer wieder beobachte ich gravierende Fehler beim Umgang mit der Materie, die sich einfach vermeiden lassen. Das hat mich zu dieser Seite inspiriert. Anspruch: (wie immer) eine einfache und praxisnahe Darstellung, konzentriert auf die wesentlichen Punkte.

Bild Rechtsanwältin Anja Härtel (sw klein)

Autorin: Ich bin Anja Mühlan, Rechtsanwältin und Absolventin des Fachanwaltslehrgangs für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 2011/2012 und in Berlin sowie deutschlandweit tätig. Seit 2011 vertrete ich auch sowohl Mieter und Vermieter außergerichtlich und/oder vor Gericht, die im Zusammenhang mit dem Auftreten von Schimmelpilz über Rechte und Pflichten streiten. Motivation:  Eine gute Informationsgrundlage bei Mandanten ist in jedem Verfahrensstadium äußerst hilfreich. Mir macht es Spaß, mit aufgeklärten Mandanten gemeinsam Handlungsmöglichkeiten auszuloten und Prozessstrategien auszutüfteln. Anspruch: Den Mandanten dort abholen, wo er steht. 

Unsere Autoren bieten Ihnen auch Vorträge zu nahezu allen rechtlichen Fragen rund um Schimmelpilz (Angebote hier).

Grenzen, Gefahren und Zielgruppe

Grenzen: Es wird mir nicht gelingen, alle Einzelfragen abschließend zu (er)klären. Häufig werde ich mich auf die regelmäßigen und die wichtigsten Fragen beschränken müssen, um den Leser nicht zu verwirren.

Gefahren: Der Inhalt der folgenden Seiten könnte suggerieren, auch der durch die Lektüre fortgebildete Laie schwämme einigermaßen sicher in dieser überschaubaren Bucht des Rechts. Vor dieser Annahme warne ich eindringlich. Wer allein mit Anleitungen aus dem Internet seine elektrischen Leitungen verlegt, hat bestimmt schon mal einen Schlag bekommen. So kann es auch hier passieren. Einziger Vorteil: Anders als Strom, kann das Recht in Deutschland nicht töten. Ein ärgerlicher und kostspieliger Untergang vor Gericht ist aber jederzeit möglich; außerdem der möglicherweise unnötige Verlust der Wohnung.

Zielgruppe: Diese Seite ist ausdrücklich für Mieter konzipiert. Vermieter lesen hier weiter. Auch Mieter sollten nach dem Studium dieser Seite, die für Vermieter aufbereiteten Informationen lesen. Sie können hier nämlich erkennen, welche Vorgehensweisen ich der anderen Seite, also den Vermietern, empfehle. Entsprechend können Sie derartigen Strategien bei Ihren eigenen Überlegungen besser begegnen.

++ Die Informationen auf diesen Seiten können und wollen den Rechtsanwalt nicht ersetzen ++ Wir geben Ihnen einen Überblick über Ihre rechtliche Position und zeigen praxiserprobte Handlungsmöglichkeiten auf ++ Wir arbeiten an Professionalität und Aktualität ++ Wir übernehmen keine Haftung ++

Warum ist schnelles Handeln bei Schimmelpilz notwendig?

In der Praxis passiert häufig folgendes: Mieter nehmen Mängel (zum Beispiel Schimmelpilze und Feuchtigkeit) lange Zeit hin und verlieren dann irgendwann die Nerven und mindern die Miete. Der Vermieter, der an sich überhaupt keine gute Position hat, weil die Mängel bestehen, lässt einen Zahlungsrückstand auflaufen und kündigt dann fristlos, hilfsweise ordentlich wegen Zahlungsverzugs. Wenn die Mieter nun die Mietminderung übertrieben haben oder sonstige formelle Voraussetzungen für eine wirksame Mietminderung nicht vorliegen, verlieren sie den anschließenden Räumungsprozess und damit ihre Wohnung. Das alles könnte durch ein sachgerechtes Vorgehen vermieden werden.

Wann ist das Risiko für Schimmelpilz in der Mietwohnung besonders hoch und wie beugt man vor?

Jedes Jahr zu Beginn der Heizperiode nehmen die Anfragen im Zusammenhang mit einer Schimmelpilzproblematik in unserer Kanzlei enorm zu. Zum Ende der Heizsaison im Frühjahr sind die Nachfragen dann wieder rückläufig und betreffen nur noch besonders hartnäckige Fälle. Im Folgenden schildere ich aus Sicht des mit der Problematik häufig befassten Rechtsanwalts, nicht etwa aus Sicht eines Sachverständigen, unter welchen Bedingungen Mieter besonders häufig mit der späteren Bildung von Schimmelpilz in ihrer Wohnung rechnen müssen. Was kann zu Prävention unternommen werden, also welches vorbeugende Verhalten zur Verhinderung der Bildung von Schimmelpilz ist empfehlenswert? In erster Linie unterscheide ich vier Risikogruppen, die dann jedoch häufig auch kombiniert auftreten. 

1. Risikogruppe für Schimmelpilz: Altbau nach (teilweiser) Modernisierung

Der Gesetzgeber hat gerade im Zuge der aktuellen Mietrechtsreform energetische Modernisierungen weiter erleichtert. Es ist daher zu erwarten, dass die bereits in der Vergangenheit zu beobachtende Veränderung von Altbauten mit dem Ziel der Verbesserung der Wärmedämmung weiter voranschreiten wird. Gerade Altbauten, bei denen eine Wärmedämmung angebracht wurde und/oder die alten Doppelkastenfenster gegen Isolierglasfenster ausgetauscht wurden, werden zu einem erheblichen Risiko für die Entstehung von Schimmelpilz.
In der Regel ist ein vollständig geändertes Lüftungsverhalten des Mieters erforderlich, um die Bildung zu verhindern. Wer also in einer Altbauwohnung einzieht, in der solche Arbeiten durchgeführt wurden, muss unbedingt mehrfach täglich alle Fenster gleichmäßig für 5 Minuten öffnen und Durchzug herstellen. Er muss außerdem alle Räume regelmäßig über 20° heizen. Unbedingt sollte zusätzlicher Feuchtigkeitseintrag durch besonders viele Zimmerpflanzen, Aquarien oder Trocknen der Wäsche in den Wohnräumen vermieden werden. Große Bücherregale oder Schränke, die ganz dicht an der Wand stehen, werden ebenfalls die Bildung von Schimmelpilz auf den dahinter liegenden Flächen fördern. Halten Sie, wenn Sie solche Objekte aufstellen, mindestens 10 cm Abstand von der dahinter liegenden Wandfläche.

2. Risikogruppe für Schimmelpilz: Neubau nach Errichtung

Wer in ein frisch errichtetes Gebäude einzieht, riskiert ebenfalls die Bildung von Schimmelpilz. Früher mussten Wohnungen über Jahre hinweg „trocken gewohnt“ werden. Durch heute verwendete Baumaterialien funktioniert dies schneller, allerdings nicht so schnell, wie mancher hofft. Die Wände sind häufig noch zu feucht. Auch Pfusch am Bau offenbart sich häufig erst nach dem Einzug.
Mieter sollten sich so verhalten wie oben unter 1. geschildert. Daneben sollten gerade im ersten Jahr alle Gegenstände in der Wohnung, besonders die sich an, bzw. auf schlecht belüfteten Flächen befinden, regelmäßig auf Feuchtigkeitsschäden hin untersucht werden. Heiz- und Lüftungsverhalten sollte wie oben dargestellt erfolgen.

3. Risikogruppe für Schimmelpilz: Dunkelbad

Wer in seinem Bad kein Fenster hat, geht ein besonders hohes Risiko ein, später von Schimmelpilz überrascht zu werden. Das gilt insbesondere dann, wenn das Bad nicht über eine ausreichende Belüftung verfügt oder wenn diese Belüftung defekt ist. Der Lüfter sollte unbedingt noch längere Zeit nach dem Duschen oder Baden weiterlaufen. Wenn Sie in die Wohnung hinein lüften, sollten Sie den erhöhten Feuchtigkeitseintrag in die Wohnung durch die oben unter 1. beschriebenen Maßnahmen ausgleichen.

4. Risikogruppe für Schimmelpilz: Besonderer Feuchtigkeitseintrag bei unzureichendem Heizungs- und Lüftungsverhalten

Das ist die für Mieter besonders gefährliche Risikogruppe. Es drohen Schadensersatzansprüche des Vermieters. Mieter, die viel Feuchtigkeit in die Wohnung eintragen, müssen auch mehr lüften. Der erhöhte Feuchtigkeitseintrag geschieht häufig durch regelmäßiges Trocknen der Wäsche auf einem Wäscheständer in den Räumen, aber auch durch zu viele Zimmerpflanzen, Aquarien und Terrarien. Wer häufig kocht, sorgt ebenfalls für einen enormen Eintrag von Feuchtigkeit in die Wohnung. Das erhöhte Schimmelpilzrisiko in dieser Gruppe ist nutzungsbedingt. Der Mieter wird daher häufig keine Mietminderung erhalten und auch keinen Schadensersatz für seine beschädigten Gegenstände. Im Gegenteil, er wird unter Umständen für die entstandenen Schäden an der Wohnung vom Vermieter haftbar gemacht werden. Deshalb ist in dieser Gruppe für Mieter besondere Vorsicht geboten. Sorgen Sie unbedingt für ein ausreichendes Lüftungsverhalten. Mehrmals am Tag sollten sämtliche Fenster der Wohnung weit geöffnet und für mindestens 5 Minuten in diesem Zustand gehalten werden. Heizen Sie sämtliche Zimmer der Wohnung immer über 20°.

 

Alle Jahre wieder im Herbst: Die Schimmelpilzssaison in deutschen Mietwohnungen beginnt. Fachanwalt Alexander Bredereck gibt Tipps für Mieter:

Ein vom Vermieter zu beseitigender Mietmangel liegt bei einem feuchten Keller in einem Altbau vor

Zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. März 2013, AZ 63 S 628/12, ein Kommentar von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

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