Ein vom Vermieter zu beseitigender Mietmangel liegt bei einem feuchten Keller in einem Altbau vor

Zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. März 2013, AZ 63 S 628/12, ein Kommentar von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

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