Bürgerrecht

Schimmelpilz vom Fachanwalt: Lassen Sie Ihre Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen Ihren Vermieter wegen Schimmelpilzen in der Wohnung oder in den Gewerberäumen von einem Rechtsanwalt einschätzen. Wir haben dazu folgende (kostenpflichtige) Angebote vom Fachanwalt für Sie vorbereitet.

Sie können entscheiden, in welchem Umfang Sie unsere Fachkompetenz in Anspruch nehmen wollen – angefangen vom ausführlichen juristischen Gutachten, bis hin zur telefonischen Beratung, ist für jeden Mandanten das richtige Angebot vom Fachanwalt dabei.

1. Juristisches Gutachten Schimmelpilzbefall zum Pauschalpreis von 890 € zuzüglich Mehrwertsteuer

Interessieren Sie sich für eine ausführliche schriftliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage für Ihren individuellen Fall?

Wir bieten Ihnen im Zusammenhang mit unserem juristischen Gutachten einen besonderen Service an:

Zur Vorbereitung des juristischen Gutachtens zu Ihrem Schimmelpilzbefall in Ihrer Wohnung  nimmt der Rechtsanwalt persönlich Ihre Wohnung in Augenschein. Das Angebot gilt nur für den Bereich Berlin/Brandenburg. Der Rechtsanwalt erhält durch die persönliche Begutachtung der Wohnung einen individuellen Eindruck von der Tragweite Ihres Schimmelproblems. Er kann diese Momentaufnahme von Ihrer Wohnung sehr viel individueller in dem juristischen Gutachten verarbeiten und eine sehr genaue juristische Stellungnahme abgeben. Kommunikationsfehler zwischen Anwalt und Mandant werden vermieden.

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen dazu an:

  • Vorort-Besichtigung durch den begutachtenden Rechtsanwalt persönlich
  • Momentaufnahme des aktuellen Schimmelbefalls durch den Rechtsanwalt und Besprechung mit Ihnen vor Ort
  • Schriftliche Einschätzung des Vorliegens eines Mangels der Mietsache
  • Schriftliche Einschätzung eventueller offensichtlicher Mitverursachungstatbestände
  • Schriftliche Einschätzung der konkreten Erfolgsaussichten eines Vorgehens wegen der Schimmelpilze gegen Ihren Vermieter
  • Einschätzung der Höhe der Mietminderung wegen der Schimmelpilze
  • Einschätzung der Höhe eines darüber hinausgehenden Zurückbehaltungsrechts wegen der Schimmelpilze
  • Einschätzung der Höhe der Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche wegen des Schimmelpilzes
  • Einschätzung der Kündigungsmöglichkeiten und Schadensersatzmöglichkeiten im Zusammenhang mit der
    vorfristigen Beendigung des Mietverhältnisses
  • Empfehlung konkreter weiterer Handlungsschritte gegenüber dem Vermieter, bzw. gegenüber sonstigen Dritten
  • soweit notwendig, Empfehlungen zur Vermeidung eines Mitverschuldensbeitrags bei der Entstehung von Schimmelpilz

Wenn Sie ein solches Gutachten von uns wünschen, müssen Sie wie folgt vorgehen:

1. Sie überweisen den Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer, also 1.059,10 € insgesamt auf folgendes Konto: Rechtsanwälte Bredereck Willkomm, IBAN: DE57 1001 0010 0008 9791 07 mit dem Betreff: “Juristisches Gutachten Schimmelpilzbefall in Mieträumen für (Ihr Name)” und schicken uns den Zahlungsnachweis oder Mitteilung, wann das Geld überwiesen wurde.

2. Dann schicken Sie uns alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere Ihr “Schimmel-Set”und Ihren Mietvertrag, unbedingt vollständig an fachanwalt@schimmel-anwalt.de. Wichtig: Prüfen Sie unbedingt vor Übersendung anhand  unserer Checkliste, ob Sie alle wichtigen Unterlagen zusammengestellt haben! Denn nur, wenn Sie uns sämtliche erforderlichen Unterlagen übermitteln, können wir eine individuelle Einschätzung Ihres persönlichen Falles mit größtmöglicher Treffsicherheit vornehmen.

3. Sobald uns Ihre Unterlagen, wie unter Nr. 1 und 2 beschrieben, vollständig vorliegen, vereinbaren wir einen Termin zur Besichtigung Ihrer Wohnung.

4. Nachdem der Rechtsanwalt die Wohnung besichtigt hat, erhalten Sie innerhalb weniger Tage unser Gutachten per E-Mail zugesandt.

5. Was können Sie erwarten:

  • Persönliche Besichtigung der Wohnung mit Schimmelpilz
  • Juristisches Gutachten zum Schimmelpilz (Siehe oben)
  • Rechnung über den gezahlten Betrag

Auf Wunsch erhalten Sie weiter ein konkretes Angebot, wie wir für Sie darüber hinaus tätig werden können.

Bitte beachten Sie unbedingt folgendes: Unser Angebot beinhaltet eine einmalige Bewertung der von Ihnen übersandten Unterlagen und nur einen Besichtigungstermin Ihrer Wohnung. Sind Ihre Unterlagen und dabei insbesondere Ihr Schimmel-Set unvollständig, kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung nur eingeschränkt erfolgen. Die Beratung kann also nur so gut sein, wie es die Informationslage ist. Nur wenn Sie alle vorgenannten Unterlagen vollständig einreichen, können wir Sie auch umfassend und individuell beraten.

2. Kurzgutachten Schimmelpilzbefall in Mieträumen zum Pauschalpreis von 270 € zuzüglich Mehrwertsteuer

Schätzen Sie zwar ein Rund-um-Programm, aber im Rahmen Ihrer Schimmelproblematik reicht Ihnen auch eine kürzere schriftliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage, weil Sie diese beispielsweise Ihrem Vermieter in einem Aufforderungsschreiben beifügen wollen? Dann ist unser schriftliches Kurzgutachten genau das Richtige für Sie, um vielleicht auch Ihrem Vermieter gegenüber kurz und knackig Ihren rechtlichen Standpunkt außergerichtlich klar zu machen.

Mit unserem Angebot vom Fachanwalt Kurzgutachten Schimmelpilzbefall bieten wir Ihnen

folgende Leistungen dazu an:

  • Schriftliche Einschätzung des Vorliegens eines Mangels der Mietsache
  • Schriftliche Einschätzung eventueller offensichtlicher Mitverursachungstatbestände
  • Schriftliche Einschätzung der konkreten Erfolgsaussichten eines Vorgehens wegen der Schimmelpilze gegen Ihren Vermieter
  • Einschätzung der Höhe der Mietminderung wegen der Schimmelpilze
  • Einschätzung der Höhe eines darüber hinausgehenden Zurückbehaltungsrechts wegen der Schimmelpilze
  • Einschätzung der Höhe der Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche wegen des Schimmelpilzes
  • Einschätzung der Kündigungsmöglichkeiten und Schadensersatzmöglichkeiten im Zusammenhang mit der
    vorfristigen Beendigung des Mietverhältnisses
  • Empfehlung konkreter weiterer Handlungsschritte gegenüber dem Vermieter, bzw. gegenüber sonstigen Dritten
  • soweit notwendig und möglich, Empfehlungen zur Vermeidung eines Mitverschuldensbeitrags bei der Entstehung von Schimmelpilz

Wenn Sie ein solches Gutachten von uns wünschen, müssen Sie wie folgt vorgehen:

1. Sie überweisen den Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer, also 321,30 € insgesamt auf folgendes Konto: Rechtsanwälte Bredereck Willkomm, IBAN: DE57 1001 0010 0008 9791 07 mit dem Betreff: “Kurzgutachten Schimmelpilzbefall in Mieträumen für (Ihr Name)” und schicken uns den Zahlungsnachweis.

2. Dann schicken Sie uns alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere Ihr “Schimmel-Set”und Ihren Mietvertrag, unbedingt vollständig auf fachanwalt@schimmel-anwalt.de. Wichtig: Prüfen Sie unbedingt vor Übersendung anhand unserer Checkliste, ob Sie alle wichtigen Unterlagen zusammengestellt haben! Denn nur, wenn Sie uns sämtliche erforderlichen Unterlagen übermitteln, können wir eine individuelle Einschätzung Ihres persönlichen Falles vornehmen.

3. Sobald uns Ihre Unterlagen, wie unter Nr. 1 und 2 beschrieben, vollständig vorliegen, erhalten Sie innerhalb weniger Tage unser Gutachten per E-Mail zugesandt.

4. Was können Sie erwarten:

  • Kurzgutachten zum Schimmelpilz
  • Rechnung über den gezahlten Betrag

Auf Wunsch erhalten Sie weiter ein konkretes Angebot, wie wir für Sie darüber hinaus tätig werden können.

Bitte beachten Sie unbedingt folgendes: Unser Angebot beinhaltet eine einmalige Bewertung der von Ihnen übersandten Unterlagen. Sind Ihre Unterlagen und dabei insbesondere Ihr Schimmel-Set unvollständig, kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung nur eingeschränkt erfolgen. Die Beratung kann also nur so gut sein, wie es die Informationslage ist. Nur wenn Sie alle vorgenannten Unterlagen vollständig einreichen, können wir Sie auch umfassend und individuell beraten.

3. Telefonische Erstberatung (eine halbe Stunde) zum Preis von 100 € zuzüglich Mehrwertsteuer

Reicht Ihnen eine aussagekräftige Erstberatung am Telefon, weil Sie bereits mit Hilfe unserer Muster sehr gut vorbereitet sind, dann kommt für Sie unser vorbereitetes Angebot vom Fachanwalt Telefonische Erstberatung in Betracht.

Wenn Sie eine solche Beratung von uns wünschen, müssen Sie wie folgt vorgehen:

1. Sie überweisen den Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer, also 119,00 € insgesamt auf folgendes Konto: Rechtsanwälte Bredereck Willkomm, IBAN: DE57 1001 0010 0008 9791 07 mit dem Betreff: “Telefonische Erstberatung Schimmelpilz für (Ihr Name)” und schicken uns den Zahlungsnachweis.

2. Dann schicken Sie uns alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere Ihr “Schimmel-Set”und Ihren Mietvertrag, unbedingt vollständig auf fachanwalt@schimmel-anwalt.de. Wichtig: Prüfen Sie unbedingt vor Übersendung anhand unserer Checkliste, ob Sie alle wichtigen Unterlagen zusammengestellt haben! Denn nur, wenn Sie uns sämtliche erforderlichen Unterlagen übermitteln, können wir eine individuelle Einschätzung Ihres persönlichen Falles vornehmen.

3. Sobald uns Ihre Unterlagen, wie unter Nr. 1 und 2 beschrieben, vollständig vorliegen, vereinbaren unter folgender Nummer einen Telefontermin für eine telefonische Erstberatung zum Thema Schimmelpilz: 030/40004999.

4. Was können Sie erwarten:

  • Aussagekräftige telefonische Einschätzung zum Schimmelpilz
  • Rechnung über den gezahlten Betrag

Selbstverständlich erhalten Sie telefonische Beratung auch ohne die Übersendung von Unterlagen. In diesem Fall kann die Beratung natürlich nur entsprechend allgemein gehalten werden. Konkrete Fragen zur rechtlichen Teilproblemen im Zusammenhang mit Schimmelpilz können allerdings auch so beantwortet werden.

4. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bieten wir Ihnen immer

Jederzeit beraten und vertreten wir Sie gern außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Ihrem Vermieter. Hierfür schließen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung über ein Pauschalhonorar in Höhe von 600,00 € zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, also 714,00 €. Dieses Pauschalhonorar fällt zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren an. Die Kosten einer Honorarvereinbarung werden nicht von den Rechtschutzversicherungen übernommen. Diese müssen Sie selbst tragen.

Wenn Sie von uns vertreten werden wollen, müssen Sie wie folgt vorgehen:

1. Sie überweisen den einen Vorschuss in Höhe des Pauschalhonorars einschließlich Mehrwertsteuer, also 714,00 € insgesamt auf folgendes Konto: Rechtsanwälte Bredereck Willkomm, IBAN: DE57 1001 0010 0008 9791 07 mit dem Betreff: “Vorschuss anwaltliche Vertretung für (Ihr Name)” und schicken uns den Zahlungsnachweis.

2. Dann schicken Sie uns alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere Ihr “Schimmel-Set”und Ihren Mietvertrag, unbedingt vollständig auf fachanwalt@schimmel-anwalt.de. Wichtig: Prüfen Sie unbedingt vor Übersendung anhand unserer Checkliste, ob Sie alle wichtigen Unterlagen zusammengestellt haben! Denn nur, wenn Sie uns sämtliche erforderlichen Unterlagen übermitteln, können wir eine individuelle Berarbeitung Ihres persönlichen Falles vornehmen.

3. Sobald uns Ihre Unterlagen, wie unter Nr. 1 und 2 beschrieben, entwerfen wir je nach Situation ein Anschreiben an Ihren Vermieter oder fertigen gleich den Klageentwurf an, welche nach Ihrer Freigabe unverzüglich rausgeschickt wird. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach Ihren Wünschen, wie beispielsweise die Einleitung eines Klageverfahrens, die Erweiterung anhängiger Anträge oder das Aushandeln eines Vergleichs.

4. Gern unterbreiten wir Ihnen auf Wunsch auch ein Angebot einer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung deutschlandweit. Sprechen Sie uns an!

Wir wollen Ihnen mit den vorliegenden Seiten kostenlos und trotzdem auf hohem juristischen Niveau und mit großem praktischen Nutzen eine Arbeitshilfe an die Hand geben. Für Verbesserungsvorschläge und Anregungen sind wir immer dankbar. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir weitere Leistungen im konkreten Fall nur gegen anwaltliche Vergütung und nur zu den vorstehend geschilderten Bedingungen erbringen können. Ganz allgemeine Fragen können Sie gern in die Kommentare stellen. Soweit zeitlich möglich, werden diese von uns beantwortet, wenn die Antworten auch für weitere Nutzer einen Mehrwert haben.