Die Beseitigung von Feuchtigkeitsbildung durch den Vermieter im Wege der Innendämmung ist im laufenden Mietverhältnis regelmäßig unwirksam

Ein Kommentar von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Mannheim, LG Mannheim, Urteil vom 14. Februar 2007 – 4 S 62/06 –, juris.

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